Frist beachten Anträge für Steuerjahr 2025 müssen bis 31.12.2026 eingereicht werden. Jetzt prüfen lassen
100 % Erfolgsbasis · keine Vorabkosten

Zu viel für Energie
gezahlt? Wir holen
Ihr Geld zurück.

Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern für Unternehmen – schnell und ohne Risiko.

VOPIX Energieberatung Team
97,5 % Steuerreduzierung
möglich
ab 12.500 kWh bereits förder­berechtigt
Ø 4.800 € Erstattung pro
Unternehmen
2.300+ erfolgreich geprüfte
Anträge
100 % Erfolgsbasis · keine
Vorabkosten
So einfach funktioniert es

In 4 Schritten zu Ihrer
Steuererstattung

Wir übernehmen den gesamten Prozess — von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung. Ohne Aufwand für Sie.

Schritt 01
Rechnungsprüfung

Unterlagen sicher hochladen

Sie laden Ihre Strom- und Gasrechnungen sicher auf unsere Plattform hoch. Schnell, verschlüsselt, ohne Papierkram.

Schritt 02
Datenanalyse

Experten analysieren Ihre Daten

Unser Expertenteam prüft Ihre Rechnungen gründlich und berechnet den maximalen Erstattungsanspruch für Ihr Unternehmen.

Schritt 03
Antrag & Genehmigung

Antrag erstellt & eingereicht

Wir stellen den vollständigen Antrag und reichen diesen für Sie ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Schritt 04
Rückerstattung

Sie erhalten Geld zurück

Die Erstattung wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Keine Vorabkosten — wir verdienen nur bei Ihrem Erfolg.

Erstattungsrechner

Wie viel steht
Ihnen zu?

Berechnen Sie in Sekunden Ihren geschätzten Erstattungsanspruch — für Strom (€20/MWh) und Erdgas (€4,96/MWh).

  • Gültig für Unternehmen ab 12.500 kWh/Jahr
  • Basierend auf § 9b StromStG + § 54 EnergieStG
  • 100% kostenlose Erstprüfung — kein Risiko
  • Zahlung nur bei tatsächlicher Erstattung
Jahresstromverbrauch
kWh / Jahr
0 kWh 500.000 kWh 1 Mio. kWh 2 Mio. kWh
Jahresgasverbrauch
kWh / Jahr
0 kWh 500.000 kWh 1 Mio. kWh 2 Mio. kWh
Ihr geschätzter Erstattungsbetrag
€ 5.494
Strom: € 4.750 Gas: € 744

pro Jahr · nach gesetzlichem Selbstbehalt (§ 9b StromStG + § 54 EnergieStG)

Jetzt kostenlos prüfen lassen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden
sagen.

Über 2.300 Unternehmen haben mit VOPIX bereits Steuern zurückgeholt, die ihnen per Gesetz zustehen.

„Wir hatten ehrlich gesagt keine Ahnung, dass uns diese Erstattung zusteht. VOPIX hat das innerhalb einer Woche für uns geprüft und den Antrag gestellt. Alles lief geräuschlos — und dann kam das Geld."

„Als Landwirtin hatte ich wenig Zeit und noch weniger Lust auf Bürokratie. Das VOPIX-Team hat alles übernommen — ich musste nur ein paar Rechnungen hochladen. Die Erstattung kam pünktlich, ohne Überraschungen."

„Wir arbeiten seit zwei Jahren mit VOPIX. Jedes Jahr wird der Antrag zuverlässig gestellt, und wir erhalten unsere Erstattung ohne internen Aufwand. Das hat sich längst bewährt."

Wer qualifiziert sich?

Diese Betriebe haben
grundsätzlich Anspruch.

Seit der Reform 2024 ist die Erstattung deutlich breiter zugänglich — auch für kleinere Betriebe. Berechtigt sind Unternehmen aus diesen WZ-Abschnitten:

B Bergbau
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
E Wasser, Abwasser & Abfallentsorgung
F Baugewerbe
A Land- & Forstwirtschaft

Mindestverbrauch seit 2024: nur noch 12.500 kWh/Jahr. Das entspricht schon einer kleinen Produktionshalle.

Kostenlos Anspruch prüfen
Verarbeitendes Gewerbe
C
Verarbeitendes Gewerbe
Metallindustrie, Holz, Chemie, Druck, Textil, Lebensmittelproduktion
Baugewerbe
F
Baugewerbe
Hoch- & Tiefbau, Ausbaugewerbe, Zimmerei, Glaser, Installateure
Land- und Forstwirtschaft
A
Land- & Forstwirtschaft
Landwirte, Gärtnereien, Forstbetriebe, Aquakulturen
Wasser und Abfall
E
Wasser & Abfall
Kläranlagen, Recyclingbetriebe, Abfallentsorgung
Bergbau
B
Bergbau
Steinbrüche, Kohle, Erze, Torf, Salz
Energieversorgung
D
Energieversorgung
Strom- & Gaserzeuger, Dampferzeuger, KWK-Anlagen
Unsere Stärken

Warum VOPIX?

Ihr Partner, der denkt wie ein Unternehmer — nicht wie eine Behörde.

Kein Risiko

100 % Erfolgsbasis.
Kein Geld? Keine Kosten.

Sie zahlen erst, wenn die Erstattung auf Ihrem Konto ist. Keine Retainer, keine Stundensätze, keine versteckten Gebühren. Wir tragen das volle Risiko — Sie bekommen nur Ergebnis.

0 €
Vorabkosten

Full-Service aus einer Hand

Von der kostenlosen Erstprüfung bis zur Auszahlung — wir übernehmen alles: Analyse, Antrag, Einreichung und die komplette Kommunikation mit dem Hauptzollamt.

Erstprüfung Analyse & Antrag Digitale Einreichung Hauptzollamt-Kontakt

Persönlicher Ansprechpartner

Kein Callcenter, kein Ticket-System. Sie haben einen festen Experten, der Ihre Situation kennt, Ihre Fragen direkt beantwortet und Ihren Antrag persönlich betreut.

Direkter Draht per Telefon & E-Mail
Immer aktuell bei § 9b StromStG & § 54 EnergieStG
100 % digitaler Prozess — ELSTER, Online-Portal, Formular 1139
Häufige Fragen

Wir beantworten
Ihre Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energiesteuererstattungen.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes (NACE-Abschnitte B, C, D, E, F) sowie der Land- und Forstwirtschaft (Abschnitt A) sind förderberechtigt. Seit 2024 gilt bereits ab einem Jahresstromverbrauch von 12.500 kWh ein Erstattungsanspruch — das betrifft deutlich mehr Unternehmen als zuvor.

Der gesetzliche Entlastungsbetrag beträgt €20 pro MWh (seit 01.01.2024, dauerhaft verankert). Das entspricht einer Steuerreduzierung um 97,5%. Ein Unternehmen mit 500 MWh Jahresverbrauch erhält beispielsweise rund €9.750 zurück. Nutzen Sie unseren Rechner oben für eine erste Schätzung.

VOPIX arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis. Die Erstprüfung ist kostenlos. Erst wenn das Geld auf Ihrem Konto ist, erhalten wir eine vorab vereinbarte Provision auf den erstatteten Betrag. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.

Die Bearbeitungszeit beim Hauptzollamt variiert je nach Region und Auslastung — in der Regel 4 bis 12 Wochen. Unsere Vorbereitung und Einreichung dauert typischerweise nur wenige Werktage nach Erhalt Ihrer Unterlagen.

Nein. Für die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG und die Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG ist kein Energiemanagementsystem erforderlich. Anders als beim Spitzenausgleich — den viele damit verwechseln — reichen die Grundvoraussetzungen aus.

Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Frist. Anträge für das Steuerjahr 2024 müssen bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, für 2025 bis 31.12.2026. Verpassen Sie diese Frist, ist der Anspruch in der Regel verwirkt. Handeln Sie deshalb frühzeitig.

Die Stromsteuer wird auf elektrischen Strom erhoben (§ 9b StromStG, Erstattung €20/MWh). Die Energiesteuer betrifft Heizstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas (§ 54 EnergieStG, Erstattung bis zu 90%). Beide Erstattungen können gleichzeitig beantragt werden.

Die Sorge ist verständlich — aber unbegründet. Die Energiesteuererstattung ist ein eigenständiges Verfahren beim Hauptzollamt, unabhängig von Steuerprüfungen. Ein korrekter Antrag führt nicht zu erhöhter Prüfungswahrscheinlichkeit. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und rechtssicher eingereicht wird.

Kostenlos & unverbindlich

Jetzt Ihren Anspruch
prüfen lassen.

Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

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Team VOPIX