Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Vopix GmbH (nachfolgend „VOPIX") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der Energiesteuererstattung.
VOPIX erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prüfung und Beantragung von Energiesteuererstattungen gemäß Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) und Energiesteuergesetz (§ 54 EnergieStG). Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Zusammenstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen sowie die Einreichung des Antrags beim zuständigen Hauptzollamt.
Die Vergütung von VOPIX erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. Es werden keine Vorabkosten oder Pauschalhonorare erhoben. Im Erfolgsfall beträgt die Vergütung einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz (25 %) der tatsächlich ausgezahlten Erstattungssumme, mindestens jedoch 500,00 € netto (Mindesthonorar).
Das Mindesthonorar wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig. Wird keine Erstattung ausgezahlt, entsteht dem Kunden keinerlei Kosten. Eine Aufwandsentschädigung wird in keinem Fall erhoben.
Der Kunde stellt VOPIX alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen (insbesondere Energierechnungen, Produktionsnachweise, Unternehmensangaben) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und VOPIX unverzüglich über relevante Änderungen zu informieren.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
VOPIX haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VOPIX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
VOPIX übernimmt keine Haftung für die Entscheidungen der Zollbehörden. Ein Erfolg (d.h. die Auszahlung einer Erstattung) kann nicht garantiert werden, da die Entscheidungshoheit beim zuständigen Hauptzollamt liegt.
Der Vertrag wird für das jeweils zu beantragende Erstattungsjahr geschlossen. Er kann von beiden Seiten bis zur Einreichung des Antrags beim Hauptzollamt ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach Einreichung ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: März 2026.